Claudia Beispiel
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Steuerreform stärkt Standort Zürich

06.01.2017

Zürich, 5. Januar 2017
Medienmitteilung



Steuerreform stärkt Standort Zürich


Der Regierungsrat steht hinter der Vorlage zur Unternehmenssteuerreform, die auf nationaler Ebene am 12. Februar 2017 zur Abstimmung gelangt. Nach seiner Überzeugung sind die beantragten Änderungen unvermeidlich und notwendig. Das Paket ist für Zürich massgeschneidert: Es stärkt den Wirtschaftsstandort und seine Arbeitsplätze. Denkbare Alternativen kämen den Kanton und seine Gemeinden nicht günstiger, sondern teurer.

 

Die grosse Bedeutung der Reform speziell für den Kanton Zürich hat den Regierungsrat veranlasst, zur eidgenössischen Volksabstimmung vom 12. Februar 2017 Stellung zu beziehen. Die unvermeidbare Abschaffung der bevorzugten Besteuerung für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften (Statusgesellschaften) würde ohne die geplanten Ersatzmassnahmen dazu führen, dass diese Unternehmen auf einen Schlag zwei- bis dreimal so viele Steuern bezahlen müssten wie zurzeit. Das würde zum Wegzug vieler dieser mobilen Gesellschaften ins Ausland oder in andere, bereits heute steuerlich deutlich günstigere Kantone führen. Im Kanton Zürich geht es zwar nur um 3 Prozent aller Gesellschaften, aber um rund 11 Prozent der Unternehmenssteuererträge und 6000 Arbeitsplätze.

Der Kanton Zürich kann diese Unternehmen nicht (wie andere Kantone mit einem höheren Anteil an Statusgesellschaften) mit einer massiven Reduktion des Steuersatzes halten, da eine solche Massnahme für die öffentlichen Haushalte zu sehr grossen Verlusten führen würde. Deshalb sind die geplanten und vom Bund den Kantonen zur Verfügung gestellten gezielten Ersatzmassnahmen laut Regierungsrat besonders wichtig. Dazu zählen die Patentbox, höhere Abzüge für Forschung und Entwicklung sowie die zinsbereinigte Gewinnsteuer, von der auch alle gut kapitalisierten kleinen und mittleren Unternehmen profitieren können. Dieses Instrumentarium ist laut Regierungsrat für den Kanton Zürich massgeschneidert: Damit kann er Konzerngesellschaften und forschungsorientierte Unternehmen halten oder anziehen und somit den Wirtschaftsstandort Zürich stärken.

Würde die nationale Vorlage abgelehnt, käme es zu einer Verlängerung der Rechtsunsicherheit, was für ein gutes Wirtschaftsklima schädlich ist. Käme es im Falle einer Ablehnung zu einer zweiten, neuen Vorlage, müsste damit gerechnet werden, dass das Instrumentarium für die Kantone verkleinert würde. Das würde dem Interesse des Kantons Zürich diametral zuwiderlaufen, weil er dann praktisch nur noch die Möglichkeit hätte, die Gewinnsteuer für alle Unternehmen stärker zu senken. Dies wäre aber mit höheren Ertragsausfällen für den Kanton und seine Gemeinden verbunden als mit dem jetzt vorgeschlagenen Weg. Der Kanton Zürich kann auch kein Interesse an einer Schwächung anderer Kantone mit vielen Statusgesellschaften haben, weil das unweigerlich dazu führen würde, dass er über den nationalen Finanzausgleich noch höhere Beiträge abliefern müsste.

Die zu erwartenden, vorübergehenden Ertragsausfälle sind für die öffentlichen Haushalte eine Herausforderung, bewegen sich aber im Rahmen der Schwankungen bei den Unternehmenssteuern der letzten Jahre, deren Volumen erfreulich stark zugenommen hat. In seiner kantonalen Umsetzungsvorlage, die sich derzeit in der Vernehmlassung befindet, sieht der Regierungsrat zudem vor, dass die Gemeinden über den kantonsinternen Finanzausgleich für die vorübergehend zu erwartenden Ertragsausfälle finanziell unterstützt werden, auch in der Übergangszeit, bevor der Finanzausgleich wirkt. Mit seinem Engagement will sich der Regierungsrat insbesondere für den Erhalt des Steuersubstrats und der Arbeitsplätze sowie für einen starken Wirtschaftsstandort einsetzen, der es dem Kanton und seinen Gemeinden auch in Zukunft ermöglicht, gute Dienstleistungen für die Bevölkerung zu erbringen.


Der Regierungsratsbeschluss Nr. 1262/2016 ist unter www.rrb.zh.ch verfügbar.

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