Claudia Beispiel
Claudia Beispiel
Leistung muss sich lohnen!

Kantonale Abstimmung vom 5. Juni 2016 zur Wählbarkeit von Bezirksrichterinnen und Bezirksrichtern

05.06.2016

Zürich, 5. Juni 2016
Medienmitteilung

 

Kantonale Abstimmung vom 5. Juni 2016 zur Wählbarkeit von Bezirksrichterinnen und Bezirksrichtern


Für die Ausübung und Wählbarkeit als Bezirksrichterin oder Bezirksrichter soll zu- künftig eine juristische Fachausbildung als Wahlvoraussetzung gelten. Die FDP ist erfreut über die Zustimmung in der Zürcher Bevölkerung.

 

In Zukunft soll an Bezirksgerichten eine juristische Ausbildung Voraussetzung für jemanden sein, der als Richterin oder Richter amten möchte, so hat sich das Zürcher Stimmvolk heute entschieden. Bisher können im Kanton Zürich auch Laienrichterinnen und Laienrichter ohne juristische Vorbildung über komplexe Fälle Recht sprechen. Dies ist nicht mehr zeitgemäss, da heute rund 95% aller Gerichtsverfahren von einer Einzelrichterin oder einem Einzelrichter entschieden werden. Dass bisher ein Laienrichter einem Profianwalt gegenüberstand, waren ungleich lange Spiesse. Die teils intensive Einarbeitung und Betreuung durch juristisch ge- schultes Gerichtspersonal entfällt inskünftig.

 

Wer vor Gericht steht, hat das Recht, einen Profi gegenüber vorzufinden. Er hat das Recht, allenfalls auch ohne Rechtsvertretung vor Gericht erscheinen zu können, weil die Richterin oder der Richter das Recht kennt. Durch die Annahme der Initiative gelten fortan die gleichen Chancen für alle, weil ein Profianwalt einem Profirichter gegenübersteht, freut sich Kantons- rat Thomas Vogel, Fraktionspräsident der FDP Kanton Zürich: „Wir beziehen tagtäglich un- zählige Male das Know-how von Spezialisten - sei es der Coiffeur, der Chirurg oder der Sa- nitär. Es engagiert auch niemand einen Laien als Anwalt.“ Überall im Berufsleben sind Fach- kenntnisse nötig. Es ist also ein logischer Schritt, dass jemand, der Recht spricht, auch eine fundierte juristische Ausbildung absolviert hat und die Gesetze und die Rechtspraxis kennt, so Hans-Jakob Boesch, Kantonsrat und kantonaler Parteipräsident.

 

Laien werden weiterhin als Friedenrichterin oder Friedensrichter, an Miet– und Arbeitsge- richten sowie an der Schlichtungsbehörde und am Handelsgericht eingesetzt werden. Ge- mäss einer Übergangsregelung können die bisherigen Laienrichterinnen und Laienrichter weiterhin im Amt bleiben und sich auch zur Wiederwahl stellen.

   

Kontakte:

Hans-jakob Boesch, Parteipräsident FDP Kanton Zürich boesch@fdp-zh.ch

Thomas Vogel, Kantonsrat und Fraktionspräsident tv@thomasvogel.tv
Urs Egger, Geschäftsführer FDP Kanton Zürich egger@fdp-zh.ch

News

Weitere News