Claudia Beispiel
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Leistung muss sich lohnen!

Überfällige Anpassung bei der Besteuerung des Kapitalbezugs (Vorsorgetarif)

14.05.2020

Der Regierungsrat hat zu einer von FDP, SVP und BDP eingereichten parlamentarischen Initiative, einen Gegenvorschlag unterbreitet, welcher die mathematische Grundlage der Besteuerung des Kapitalbezugs der heutigen Lebenserwartung anpasst, bei Beibehaltung einer Minimalbesteuerung von 2%. Dies führt zu einer Verminderung der Steuerlast von Bezügen ab CHF 200'000 bei Alleinstehenden resp. CHF 300'000 bei Verheirateten. Die FDP unterstützt den Regierungsrat und trägt den Kompromiss mit.

 

So wird nicht nur eine steuerliche Gleichbehandlung zum Rentenbezug hergestellt, sondern die Steuerbelastung von Kapitalleistungen im Kanton Zürich wird im Vergleich zu den anderen Kantonen deutlich attraktiver. «Die eigenverantwortliche Vorsorge muss auch im Kanton Zürich attraktiv sein, denn dies entlastet unsere Vorsorgewerke und sorgt für ein stabiles und wachsendes Steuersubstrat», erklärt Andreas Geistlich, Kantonsrat. Die Abwanderung von gut situierten Steuerzahlern kann mit dem Kompromiss gemindert werden, was schlussendlich Steuereinnahmen sichern wird. Gerade die aktuelle Krisensituation zeigt, dass stabile und gesunde Finanzen enorm wichtig sind. Ein Rückgang des Steuersubstrates kann sich der Kanton Zürich nicht leisten.

 

«Obwohl es eine wichtige Verbesserung des Steuersystems ist, ist die FDP bereit, über den genauen Zeitpunkt der Inkraftsetzung noch zu verhandeln. Angesichts der Wirtschaftskrise haben der Erhalt der Arbeitsplätze und die Standortattraktivität für Unternehmen eine noch höhere Priorität für uns», führt Fraktionspräsidentin Beatrix Frey-Eigenmann aus.

 

 

Kontakte

Hans-Jakob Boesch, Parteipräsident, 078 819 64 65

Beatrix Frey-Eigenmann, Fraktionspräsidentin, Kantonsrätin, 079 789 86 58

Andreas Geistlich, Kantonsrat, Mitglied Kommission Wirtschaft und Abgaben, 079 460 49 45

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