Notverordnung: Rückkehr zu den demokratischen Prozessen und Transparenz über die gesprochenen Massnahmen herstellen
20.04.2020
Es ist jedoch wichtig, noch einmal zwei Punkte der Verordnung hervorzuheben und zu präzisieren:
- Es werden von verschiedenen Seiten zunehmend Forderungen laut, dass der Staat auch Zusatzaufwände oder Einnahmeausfälle kompensieren soll. Und zwar auch in Bereichen, wo der Staat keinen Leistungs- oder Versorgungsauftrag hat. Solche Massnahmen dürfen aus unserer Sicht weder von den Gemeinden noch vom Regierungsrat unter dem Titel Notstandsrecht gefällt werden. Für uns ist klar - diese Schäden können nicht alle mit Steuergeldern gedeckt werden. Wir würden unseren Kindern einen nicht zumutbaren Schuldenberg aufbürden. Es gilt hier mass zu halten und die Entscheide demokratisch zu fällen.
- Der zweite Punkt, der uns besonders wichtig ist, ist die Transparenz über die getätigten Massnahmen während der Corona-Krise. Wir erwarten, dass die im Rahmen dieser Verordnung gesprochenen Verpflichtungskredite dem eigentlich zuständigen Budgetorgan zur Abrechnung vorgelegt werden. Es ist wichtig und vertrauensfördernd, wenn die Gemeinden hier maximale Transparenz herstellen.